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    Was ändert sich mit WCAG 2.2 für das BFSG?

    EN 301 549 V4.1.1 hebt die Web-Kapitel auf WCAG 2.2 AA, die Zitierung im EU-Amtsblatt wird zum 23.10.2026 erwartet. Sechs Erfolgskriterien kommen dazu. Eigene Nachmessung an 372 EU-Onlineshops: 48,1 Prozent verletzen mindestens eines davon, und verbreitete Prüfwerkzeuge finden nur eines der sechs automatisch.

    Titelbild: 48,1 Prozent, dazu die Frage was sich mit WCAG 2.2 für das BFSG ändert.

    EN 301 549 V4.1.1 hebt die Web-Kapitel der Norm auf WCAG 2.2 Stufe AA, und die Zitierung im Amtsblatt der EU wird zum 23.10.2026 erwartet. Erst mit dieser Zitierung entsteht die Vermutungswirkung, auf die sich das BFSG stützt. Bis dahin bleibt V3.2.1 mit WCAG 2.1 AA der geltende Maßstab. Neu sind sechs Erfolgskriterien der Stufen A und AA, und in unserer eigenen Nachmessung an 372 EU-Onlineshops verletzen 48,1 Prozent mindestens eines davon.

    Woran die Geltung hängt

    Das BFSG selbst nennt keine WCAG-Version. § 3 Absatz 2 BFSG verweist auf eine Rechtsverordnung, und Anlage 3 Nummer 2 BFSG erlaubt ausdrücklich, harmonisierte Normen ganz oder in Teilen anzuwenden und zu zitieren. Maßgeblich ist damit die Fassung von EN 301 549, die im Amtsblatt zitiert ist. Für Webinhalte ist das Kapitel 9 der Norm, das die WCAG-Erfolgskriterien übernimmt.

    Praktisch heißt das: Ein Prüfbericht, dem man nicht ansieht, gegen welche Normfassung er gemessen hat, ist nach dem Stichtag schwer zu verwerten. Fragen Sie bei jedem Angebot nach der Fassung, nicht nur nach der WCAG-Nummer.

    Die sechs neuen Kriterien

    Neu in WCAG 2.2 auf den Stufen A und AA, mit der Frage, ob eine Maschine sie beurteilen kann
    KriteriumStufeWorum es gehtAutomatisch prüfbar
    2.4.11 Fokus nicht verdecktAADas per Tastatur fokussierte Element verschwindet nicht vollständig hinter einer überlagernden Flächeja, mit echtem Durchtabben
    2.5.7 ZeigerbewegungenAAFür jede Funktion, die Ziehen verlangt, gibt es einen Weg mit einem einzigen Zeigernur die Erkennung der Ziehfläche
    2.5.8 Zielgröße (Minimum)AAKlick- und Tippziele sind mindestens 24 mal 24 Pixel groß oder ausreichend beabstandetja
    3.2.6 Konsistente HilfeAWiederkehrende Hilfe-Angebote stehen auf allen Seiten in derselben relativen Reihenfolgeja, seitenübergreifend
    3.3.7 Redundante EingabeABereits eingegebene Angaben werden nicht ohne Not erneut verlangtnur im durchlaufenen Ablauf
    3.3.8 Barrierefreie AuthentifizierungAAKein Schritt der Anmeldung verlangt einen Gedächtnis- oder Rätseltestteilweise

    Weggefallen ist 4.1.1 Parsing. Ein Bericht, der 2026 noch doppelte IDs als eigenen WCAG-Verstoß führt, arbeitet mit einem veralteten Regelsatz.

    Was 3.3.8 erlaubt und was nicht

    Bei der barrierefreien Authentifizierung wird häufig zu viel verboten. Das Kriterium nennt vier Ausnahmen, und eine davon ist Objekt-Erkennung: Bilder anzuklicken, wie bei reCAPTCHA v2 oder hCaptcha, ist auf Stufe AA ausdrücklich zulässig. Nicht zulässig ist Transkription, also verzerrte Zeichen aus einem Bild abzutippen. Ebenfalls ein Verstoß ist es, das Einfügen aus der Zwischenablage in Passwortfelder zu blockieren, weil das zum Abtippen zwingt.

    <!-- Verstoß gegen 3.3.8: zwingt zum Abtippen -->
    <input type="password" onpaste="return false">
    
    <!-- richtig: Einfügen erlaubt, Passwortmanager kann füllen -->
    <input type="password" autocomplete="current-password">

    Eigene Messung: 48,1 Prozent fallen zusätzlich durch

    Wir haben die Onlineshops unserer EU-Stichprobe am 01.08.2026 erneut geprüft, diesmal gegen die sechs neuen Kriterien. Von 483 angefassten Shops waren 372 auswertbar, die übrigen antworteten nicht oder sperrten automatisierte Zugriffe. Gemessen wurde mit axe-core 4.12 für 2.5.8 und mit eigenen Prüfungen für 2.4.11, 3.2.6, 2.5.7 und 3.3.8, jeweils im echten Browser auf der fertig dargestellten Startseite.

    Anteil der Shops mit mindestens einem Fund je Kriterium, n = 372 auswertbare Shops, Nachmessung 01.08.2026
    KriteriumBetroffene ShopsAnteil
    mindestens ein neues Kriterium179 von 37248,1 %
    2.5.8 Klickziel zu klein103 von 37027,8 %
    2.4.11 Tastaturfokus verdeckt100 von 37226,9 %
    3.2.6 Hilfe in wechselnder Reihenfolge16 von 14710,9 %
    3.3.8 Anmeldung0 von 5auf Startseiten kaum prüfbar

    Bei betroffenen Shops sind im Median drei Fokusstellen verdeckt, der höchste gemessene Wert lag bei 28. Bei den Klickzielen liegt der Median bei vier zu kleinen Zielen, der höchste Wert bei 131.

    Wo diese Zahlen aufhören

    • 2.4.11 ist eine Untergrenze. Pro Seite werden die ersten 60 fokussierbaren Elemente vorwärts und rückwärts durchtabbt. Auf großen Startseiten sind mehrere Hundert vorhanden, der Rest bleibt ungeprüft.
    • Ziehflächen nach 2.5.7 sind nicht in die 48,1 Prozent eingerechnet. Auf 25,5 Prozent der Shops wurden welche erkannt, aber ob ein Weg mit einem einzigen Zeiger existiert, kann keine Maschine entscheiden.
    • 3.3.8 ließ sich auf Startseiten fast nie beurteilen: nur fünf der 372 Shops hatten dort ein Anmeldeformular. Das ist als nicht geprüft ausgewiesen, nicht als bestanden.
    • 3.3.7 Redundante Eingabe ist ohne Durchlaufen eines mehrschrittigen Ablaufs nicht messbar und deshalb nicht Teil dieser Erhebung.
    • Es ist eine Stichprobe, keine Hochrechnung, und sie prüft eine Seite je Shop.

    Was verbreitete Prüfwerkzeuge davon finden

    Von den sechs neuen Kriterien deckt axe-core 4.12 genau eines mit einer Regel ab: target-size für 2.5.8. Diese Regel ist im Standard abgeschaltet und muss ausdrücklich zugeschaltet werden. Für 2.4.11, 2.5.7, 3.2.6, 3.3.7 und 3.3.8 existiert keine Regel. Wer also ein Werkzeug laufen lässt und ein grünes Ergebnis bekommt, hat zu fünf der sechs neuen Kriterien keine Aussage.

    Was jetzt sinnvoll ist

    1. Klickziele prüfen: alle Schaltflächen, Symbol-Links und Formularelemente auf mindestens 24 mal 24 Pixel bringen oder ausreichend beabstanden. Betrifft besonders Warenkorb- und Filter-Symbole.
    2. Mit der Tastatur durch die eigene Seite tabben, vorwärts und rückwärts. Verschwindet ein fokussiertes Element hinter dem Kopfbereich, scroll-margin-top setzen.
    3. Die Hilfe-Angebote im Seitenaufbau vergleichen: Kontaktlink, Telefonnummer und Chat sollten auf jeder Seite in derselben Reihenfolge stehen, üblicherweise über eine gemeinsame Fuß- oder Kopfzeile.
    4. Im Anmeldeformular prüfen, ob Einfügen funktioniert und ob autocomplete-Kennungen gesetzt sind.
    5. Erst danach neu prüfen lassen, und zwar mit Ausweis der Normfassung.

    Ob das BFSG für Sie überhaupt gilt, hängt an der Unternehmensgröße: Wer Dienstleistungen anbietet und weniger als zehn Beschäftigte sowie höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme hat, ist nach § 3 Absatz 3 BFSG ausgenommen. Beide Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein. Wer eine erste Einschätzung möchte, kann die Startseite kostenlos vorprüfen lassen und sieht dann konkrete Befunde am eigenen Beispiel.

    Dieser Beitrag gibt den Stand vom 03.08.2026 wieder und ist keine Rechtsberatung. Die Zitierung von EN 301 549 V4.1.1 im Amtsblatt der EU ist zum genannten Zeitpunkt erwartet, aber noch nicht erfolgt. Automatisierte Prüfung erfasst etwa die Hälfte der Erfolgskriterien; die übrigen erfordern eine manuelle Beurteilung.

    FAQ

    Ab wann gilt WCAG 2.2 für das BFSG?

    Nicht mit dem Erscheinen der Norm, sondern erst mit ihrer Zitierung im Amtsblatt der EU. Für EN 301 549 V4.1.1 wird die Zitierung zum 23.10.2026 erwartet. Bis dahin ist V3.2.1 mit WCAG 2.1 Stufe AA der Maßstab, an dem die Vermutungswirkung hängt. Ein Prüfbericht sollte deshalb ausweisen, gegen welche Fassung gemessen wurde.

    Welche Kriterien kommen mit WCAG 2.2 dazu?

    Auf den Stufen A und AA sind es sechs: 2.4.11 Fokus nicht verdeckt, 2.5.7 Zeigerbewegungen, 2.5.8 Zielgröße, 3.2.6 Konsistente Hilfe, 3.3.7 Redundante Eingabe und 3.3.8 Barrierefreie Authentifizierung. Weggefallen ist 4.1.1 Parsing. Die AAA-Kriterien 2.4.12 und 2.4.13 sind für das BFSG nicht maßgeblich.

    Muss ich meine Website jetzt schon auf WCAG 2.2 umstellen?

    Rechtlich noch nicht, praktisch ja. Wer heute umbaut, arbeitet ohnehin an denselben Elementen: Klickziele, Fokusdarstellung, Hilfe-Angebote im Seitenaufbau. Diese Punkte zweimal anzufassen kostet mehr als sie beim ersten Durchgang mitzunehmen.

    Findet ein automatischer Test die neuen Kriterien?

    Nur eines davon. axe-core 4.12 enthält für die sechs neuen Kriterien genau eine Regel, target-size für 2.5.8, und die ist im Standard abgeschaltet. Für 2.4.11, 2.5.7, 3.2.6, 3.3.7 und 3.3.8 gibt es keine Regel. Wer einen Bericht bekommt, der WCAG 2.2 behauptet, sollte fragen, wie die anderen fünf geprüft wurden.

    Gilt das BFSG überhaupt für meinen Shop?

    Nicht zwingend. Wer Dienstleistungen anbietet und weniger als zehn Beschäftigte sowie höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme hat, ist nach § 3 Absatz 3 BFSG als Kleinstunternehmen ausgenommen. Beide Bedingungen müssen zusammen erfüllt sein. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht.

    Was bedeutet 2.4.11 Fokus nicht verdeckt konkret?

    Wer mit der Tastatur durch die Seite tabbt, darf das gerade fokussierte Element nicht vollständig hinter einer anderen Fläche verschwinden sehen. Der häufigste Fall ist ein mitscrollender Kopfbereich oder ein Cookie-Balken. Die übliche Korrektur ist scroll-margin-top an den fokussierbaren Elementen, in Höhe des Kopfbereichs plus Puffer.

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