- Was genau wird geprüft?
- Ihre öffentlich erreichbare Website nach EN 301 549 und WCAG 2.1 Stufe AA, mit echtem Browser auf der fertig dargestellten Seite, nicht im Quelltext. Zusätzlich bewerten wir gegen die sechs neuen Kriterien der WCAG 2.2, die mit EN 301 549 V4.1.1 kommen — getrennt ausgewiesen, weil sie heute rechtlich noch nicht gelten.
- Wie viele Seiten sind enthalten?
- Bis zu 200 URLs, ausgewählt als Querschnitt über Ihre Seitentypen: Startseite, Kategorie, Produkt, Warenkorb, Checkout-Einstieg, Kontakt, Rechtstexte. Ist Ihre Website größer, sagen wir das vor der Prüfung und machen Ihnen ein Angebot über den Mehrumfang. Sie zahlen nie stillschweigend zu wenig für zu viel.
- Ist das eine Zertifizierung?
- Nein. Für das BFSG gibt es keine staatliche Zertifizierung von Websites. Sie bekommen einen Prüfbericht mit belegten Befunden und die Erklärung nach § 14 BFSG. Wer Ihnen ein Siegel verkauft, verkauft Ihnen ein Bild, keine Rechtssicherheit.
- Ist das eine Rechtsberatung?
- Nein. Wir prüfen technisch und ordnen die Befunde den Kriterien zu. Rechtsfragen zu Ihrem konkreten Fall gehören zu Anwältinnen und Anwälten.
- Kann der Bericht vollständige Konformität garantieren?
- Nein, und niemand kann das automatisiert. Eine automatische Prüfung erfasst etwa die Hälfte der Erfolgskriterien. Tastaturbedienung im ganzen Ablauf, die Verständlichkeit der Screenreader-Ausgabe und ob Alternativtexte inhaltlich passen, kann nur ein Mensch beurteilen. Diese Punkte stehen im Bericht als eigener Abschnitt, damit Sie wissen, was noch offen ist.
- Wie schnell wird geliefert?
- In der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen, gerechnet ab Zahlungseingang und erreichbarer Website. Wenn eine Seite technisch blockiert oder außergewöhnlich groß ist, melden wir uns, bevor Zeit verstreicht.
- Was passiert bei technisch blockierten Seiten?
- Manche Shops sperren automatisierte Zugriffe. Dann brauchen wir entweder eine Freigabe für unsere Prüfung oder wir prüfen den erreichbaren Teil und schreiben offen in den Bericht, was nicht zugänglich war. Wir tun nie so, als hätten wir etwas geprüft, das wir nicht sehen konnten.
- Wie funktioniert der Retest?
- Sie schreiben uns, wenn Sie die Befunde behoben haben. Wir prüfen im selben Umfang erneut und stellen jeden Punkt gegenüber: behoben, verbessert aber noch offen, unverändert, neu aufgetreten. Der Retest ist im Preis enthalten und innerhalb von 90 Tagen einlösbar.
- Ist die Erklärung zur Barrierefreiheit automatisch vollständig?
- Fast. Drei Angaben kann niemand außer Ihnen machen: die Beschreibung Ihrer Dienstleistung, Ihre Firmierung laut Impressum und das Datum, bis wann Sie offene Punkte beheben. Diese Stellen sind gelb markiert und sagen selbst, was hineingehört. Alles andere ist fertig formuliert.
- Kann meine Agentur mit dem Bericht arbeiten?
- Dafür ist er geschrieben. Jeder Befund nennt die URL, das Element beziehungsweise den CSS-Selektor und einen konkreten Korrekturvorschlag mit Code-Beispiel. Viele Kundinnen und Kunden leiten den Bericht unverändert an ihre Agentur weiter.
Dieser Prüfbericht ist keine Konformitätsbescheinigung und keine Rechtsberatung. Er gibt den Zustand zum Prüfzeitpunkt wieder. Die Verantwortung für die Umsetzung liegt beim Betreiber der Website.