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    BFSG-Fristen: Bis wann muss Ihre Website barrierefrei sein?

    Seit wann das BFSG gilt, ob es Übergangsfristen für Websites gibt, wer unter eine Ausnahme fällt und was Sie 2026 konkret tun sollten.

    Zeitleiste zu BFSG-Fristen für Websites mit Geltungsbeginn 28. Juni 2025.

    Für Websites gilt das BFSG seit dem 28. Juni 2025, ohne allgemeine Übergangsfrist. Wer betroffen ist, muss also bereits jetzt barrierefrei sein. Eine Schonfrist wie bei bestimmten Selbstbedienungsterminals gibt es für Websites und Online-Dienste nicht.

    Seit wann gilt das BFSG?

    Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist am 28. Juni 2025 in Kraft getreten und setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um. Ab diesem Stichtag müssen betroffene Produkte und Dienstleistungen, einschließlich vieler Websites und Online-Shops, die Anforderungen erfüllen.

    Gibt es Übergangsfristen für Websites?

    Für Websites und Online-Dienste gibt es keine allgemeine Übergangsfrist, sie sind seit dem 28. Juni 2025 fällig. Längere Fristen betreffen andere Bereiche: bestimmte Selbstbedienungsterminals dürfen teils bis zu ihrer Lebensdauer, längstens bis 2040, weiter genutzt werden, und für einzelne Dienstleistungsverträge gelten Sonderregelungen bis 2030. Auf eine normale Unternehmenswebsite trifft das nicht zu.

    Für wen gilt eine Ausnahme?

    Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind ausgenommen: weniger als 10 Beschäftigte UND höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht. Ob Sie darunterfallen, gehört an den Anfang jeder Prüfung.

    Was bedeutet das praktisch 2026?

    Die Frist ist längst gelaufen, die Durchsetzung fährt 2026 spürbar hoch, vor allem bei Online-Shops mit Checkout. Wer jetzt einen dokumentierten Prüf- und Maßnahmenstand hat, ist im Beanstandungsfall klar im Vorteil.

    Was Sie jetzt tun sollten

    • Betroffenheit klären: Fallen Sie unter die Kleinstunternehmen-Ausnahme oder nicht?
    • Website prüfen lassen: KI-gestützt über 56 Kriterien, mit klar priorisierten Befunden.
    • Barrierefreiheitserklärung bereitstellen und einen dokumentierten Maßnahmenplan führen.

    Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung, keine Zertifizierung und keine Konformitätsgarantie. Er beschreibt einen strukturierten Prüf- und Dokumentationsansatz.

    FAQ

    Seit wann gilt das BFSG für Websites?

    Seit dem 28. Juni 2025. Betroffene Websites und Online-Shops müssen die Anforderungen seitdem erfüllen, ohne allgemeine Übergangsfrist.

    Gibt es eine Übergangsfrist für meine Website?

    Nein. Längere Fristen (etwa bis 2030 oder 2040) betreffen bestimmte Terminals und einzelne Dienstleistungsverträge, nicht eine normale Unternehmenswebsite.

    Wer ist vom BFSG ausgenommen?

    Kleinstunternehmen mit Dienstleistungen: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Für Produkte gilt die Ausnahme nicht.

    Was passiert, wenn ich die Frist verpasst habe?

    Es gibt keine automatische Strafe. Die Marktüberwachungsbehörden beanstanden zuerst und fordern zur Nachbesserung auf. Ein dokumentierter Prüfstand hilft, schnell und nachweisbar zu reagieren.

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