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    Barrierefreiheitserklärung für Websites erstellen (§ 14 BFSG): Aufbau und Inhalte

    Was eine Barrierefreiheitserklärung nach BFSG enthalten muss, wo sie hingehört und wie Sie sie ehrlich formulieren, auch wenn noch nicht alles barrierefrei ist.

    Barrierefreiheitserklärung nach BFSG für Websites erstellen: Aufbau, Pflichtinhalte und Feedback-Mechanismus.

    Eine Barrierefreiheitserklärung informiert Nutzer:innen darüber, wie barrierefrei Ihre Website ist und wie sie Barrieren melden können. Sie gehört gut auffindbar in die Fußzeile, neben Impressum und Datenschutz. Kern sind drei Dinge: eine ehrliche Aussage zum Stand der Barrierefreiheit, eine Auflistung noch nicht barrierefreier Inhalte und ein Feedback-Weg, über den Betroffene Probleme melden können.

    Was muss in die Barrierefreiheitserklärung?

    • Stand der Barrierefreiheit: Erfüllt die Website die Anforderungen vollständig, teilweise oder nicht?
    • Nicht barrierefreie Inhalte: welche Bereiche noch nicht zugänglich sind und warum.
    • Feedback-Mechanismus: eine Kontaktmöglichkeit (z. B. E-Mail), über die Nutzer:innen Barrieren melden können, mit zugesagter Reaktion.
    • Datum und Verfahren: wann und wie der Stand ermittelt wurde (Selbstbewertung oder Prüfung).

    Wo gehört die Erklärung hin?

    An eine dauerhaft erreichbare, klar benannte Stelle, üblicherweise als eigener Link in der Fußzeile jeder Seite, direkt neben Impressum und Datenschutz. Sie muss selbst barrierefrei zugänglich sein: verständliche Sprache, saubere Überschriften, mit der Tastatur erreichbar.

    Muss ich behaupten, alles sei barrierefrei?

    Nein, und Sie sollten es nicht. Eine ehrliche Erklärung, die offen benennt, was noch nicht barrierefrei ist und bis wann Sie nachbessern, ist wertvoller und glaubwürdiger als ein leeres Vollständigkeits-Versprechen. Wer zu viel behauptet, riskiert im Beanstandungsfall genau das Gegenteil des gewünschten Schutzes.

    Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung, keine Zertifizierung und keine Konformitätsgarantie. Er beschreibt einen strukturierten Prüf- und Dokumentationsansatz.

    FAQ

    Ist eine Barrierefreiheitserklärung nach BFSG Pflicht?

    Für betroffene Dienstleistungen gehört die Information über den Stand der Barrierefreiheit und ein Feedback-Weg zu den Anforderungen. Sie sollte gut auffindbar veröffentlicht sein.

    Wo muss die Barrierefreiheitserklärung stehen?

    An einer dauerhaft erreichbaren, klar benannten Stelle, üblicherweise als eigener Link in der Fußzeile neben Impressum und Datenschutz, selbst barrierefrei zugänglich.

    Darf ich schreiben, dass noch nicht alles barrierefrei ist?

    Ja. Eine ehrliche Erklärung, die offen benennt, was noch fehlt und bis wann nachgebessert wird, ist glaubwürdiger und im Zweifel schützender als ein leeres Vollständigkeits-Versprechen.

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